Verein und Haus
Zur Förderung der Hausgemeinschaft und stärkeren Einbindung der Mieter gibt es im Zusammenhaus neben der Wohnungseigentümerversammlung eine Hausversammlung und unseren Verein.
In der Wohnungseigentümerversammlung wird z. B. über Verwaltungsmaßnahmen, Instandhaltungs- und Abrechnungsangelegenheiten entschieden. Hier sind alle Eigentümer vertreten und bei Abstimmungen gibt es je Eigentum eine Stimme.
Angelegenheiten, die das Zusammenleben in der Hausgemeinschaft betreffen, werden in der Hausversammlung besprochen. Hierzu gehören z. B. die Hausordnung, die Gestaltung des Gemeinschaftsgarten und die Nutzung des Gemeinschaftseigentums. In der Hausversammlung sind Eigentümer und Mieter vertreten. Zu jeder Wohnung gehören zwei Stimmen. Ist eine Wohnung vermietet, stehen dem Mieter und dem Eigentümer je eine Stimme zu.
Das Zusammenspiel zwischen Wohnungseigentümerversammlung und Hausversammlung ist in der Gemeinschaftsordnung des Zusammenhauses geregelt, die Sie auf Anfrage gerne von uns erhalten können.
Der Verein soll durch gemeinsame Aktivitäten dafür sorgen, dass aus den Bewohnern des Zusammenhauses eine lebhafte Gemeinschaft entsteht, die langfristig Bestand hat. Er verwaltet die Gemeinschaftswohnung und regelt ihre Nutzung. Alle Eigentümer und erwachsenen Bewohner des Zusammenhauses sind Mitglieder des Vereins.
Gemeinsam mit der Wohnungseigentümerversammlung und der Hausversammlung gestaltet der Verein aktiv das Zusammenleben in unserem Haus.