Verein und Haus

Verein und Haus

Zur För­de­rung der Haus­ge­mein­schaft und stär­ke­ren Ein­bin­dung der Mie­ter gibt es im Zusam­men­haus neben der Woh­nungs­ei­gen­tü­mer­ver­samm­lung eine Haus­ver­samm­lung und unse­ren Verein.

In der Woh­nungs­ei­gen­tü­mer­ver­samm­lung wird z. B. über Ver­wal­tungs­maß­nah­men, Instand­hal­tungs- und Abrechnungs­angelegenheiten ent­schie­den. Hier sind alle Eigen­tü­mer ver­tre­ten und bei Abstim­mun­gen gibt es je Eigen­tum eine Stimme.

Ange­le­gen­hei­ten, die das Zusam­men­le­ben in der Haus­ge­mein­schaft betref­fen, wer­den in der Haus­ver­samm­lung bespro­chen. Hier­zu gehö­ren z. B. die Haus­ord­nung, die Gestal­tung des Gemein­schafts­gar­ten und die Nut­zung des Gemein­schafts­ei­gen­tums. In der Haus­ver­samm­lung sind Eigen­tü­mer und Mie­ter ver­tre­ten. Zu jeder Woh­nung gehö­ren zwei Stim­men. Ist eine Woh­nung ver­mie­tet, ste­hen dem Mie­ter und dem Eigen­tü­mer je eine Stim­me zu.
Das Zusam­men­spiel zwi­schen Woh­nungs­ei­gen­tü­mer­ver­samm­lung und Haus­ver­samm­lung ist in der Gemein­schafts­ord­nung des Zusam­men­hau­ses gere­gelt, die Sie auf Anfra­ge ger­ne von uns erhal­ten können.

Der Ver­ein soll durch gemein­sa­me Akti­vi­tä­ten dafür sor­gen, dass aus den Bewoh­nern des Zusam­men­hau­ses eine leb­haf­te Gemein­schaft ent­steht, die lang­fris­tig Bestand hat. Er ver­wal­tet die Gemein­schafts­woh­nung und regelt ihre Nut­zung. Alle Eigen­tü­mer und erwach­se­nen Bewoh­ner des Zusam­men­hau­ses sind Mit­glie­der des Vereins.
Gemein­sam mit der Woh­nungs­ei­gen­tü­mer­ver­samm­lung und der Haus­ver­samm­lung gestal­tet der Ver­ein aktiv das Zusam­men­le­ben in unse­rem Haus.