Mitgliedschaft
Alle Eigentümer und alle volljährigen Bewohner des Zusammenhauses sind ordentliche Mitglieder des Vereins. Ordentliche Mitglieder haben Stimmrecht in der Vereinsversammlung und sind aufgefordert sich aktiv an der Gestaltung des Gemeinschaftslebens im Zusammenhaus zu beteiligen. Aktuell hat der Verein ca. 50 ordentliche Mitglieder, die als Mieter oder Eigentümer selbst im Zusammenhaus wohnen oder ihre Wohnung im Haus vermieten. Zusätzlich haben wir ca. 10 fördernde Mitglieder.
Neue Mitglieder entrichten eine einmalige Aufnahmegebühr von 50 €. Darüber hinaus ist zur Zeit ein Jahresbeitrag in Höhe von 35 € für ordentliche Mitglieder und 20 € für fördernde Mitglieder vorgesehen.